
Originalurkunde der Braurechtsverleihung von 1577
Traditionelle Braukunst seit 1577
Bis in das Jahr 1577 kann die Brautradition in Hutthurm zurückverfolgt
werden. Nachweislich wurde mit einer versiegelten Urkunde - das Original ist im Besitz der Brauerei - durch die Grafen von Ortenburg Ihren Unterthan das Braurecht zu Hüttern, dem heutigen Hutthurm, verliehen. Sie mussten dafür 1.500 Taler bezahlen.
Nach mehrmaligem Besitzerwechsel - darunter auch Bischof Urban von
Treubach (1561-1598) des Bistums Passau - entstand ein kommunales
Unternehmen, das sich "Die Vereinigten Brauer von Hiatting" nannte.
1914 erwarb die Raiffeisenbank in Hutthurm die Brauerei.
Seit über 425 Jahren wird nunmehr in Hutthurm streng nach dem
Reinheitsgebot von 1516 gebraut. Ausgesuchte Weizen- und Gersten-
malze, bester Hopfen, sowie betriebseigene Hefe und das kristallklare
Wasser der vier brauereieigenen Tiefbrunnen geben den Hutthurmer
Bayerwald-Bieren ihren unverwechselbaren Charakter. Das Talent und
Können der Braumeister garantieren die stets hohe Qualität der Produkte.
Hutthurmer Biere sind ein fester Bestandteil in Bayerns Biergeschichte. Kenner, weit über die Grenzen unseres Stammgebietes hinaus, schätzen Geschmack und hohe Oualität der Hutthurmer Bayerwald-Produkte.


Hutthurmer Brauereiwagen